
Sicher unterwegs: Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO erklärt
Du hast dein Auto getunt? Erfahre hier, warum eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO unverzichtbar ist, um legal und versichert in Hannover und Umgebung unterwegs zu sein.
Du liebst es, an deinem Auto zu schrauben? Ein strafferes Fahrwerk, breitere Felgen oder ein sportlicherer Sound – Individualität macht das Autofahren erst richtig spannend. Doch Vorsicht: Wenn du technische Änderungen an deinem Fahrzeug vornimmst, bewegst du dich schnell auf dünnem Eis, was die Legalität betrifft.
Hier in Hannover und der Region sehen wir täglich Fahrzeuge, die mit viel Liebe zum Detail veredelt wurden. Damit die Freude am Fahren ungetrübt bleibt, ist eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO oft unumgänglich. In diesem Artikel erklären wir dir, warum das so ist und wie du sicherstellst, dass dein Tuning-Projekt legal auf die Straße kommt.
Warum ist eine Änderungsabnahme überhaupt notwendig?
Viele Tuning-Fans unterschätzen die Konsequenzen nicht eingetragener Änderungen. Es geht dabei nicht nur um Bürokratie, sondern um handfeste Risiken:
- Erlöschen der Betriebserlaubnis: Wenn du sicherheitsrelevante Teile veränderst oder Teile anbaust, die das Abgas- oder Geräuschverhalten beeinflussen, kann die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO). Das bedeutet: Du darfst mit dem Auto nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
- Verlust des Versicherungsschutzes: Im Falle eines Unfalls kann sich deine Versicherung querstellen, wenn nicht genehmigte Umbauten am Fahrzeug festgestellt werden. Das kann dich im schlimmsten Fall finanziell ruinieren.
- Bußgelder und Punkte: Bei einer Polizeikontrolle drohen empfindliche Bußgelder und Punkte in Flensburg, wenn deine Änderungen nicht ordnungsgemäß abgenommen und eingetragen sind.
Was bedeutet § 19 (3) StVZO?
Der Paragraph 19 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt die sogenannte "Änderungsabnahme". Vereinfacht gesagt: Wenn du ein Teil mit einem gültigen Prüfzeugnis verbaust, muss ein Sachverständiger bestätigen, dass dieses Teil korrekt angebaut wurde und die Auflagen des Gutachtens eingehalten sind.
Das betrifft typische Änderungen wie:
- Fahrwerkstieferlegung (Federn oder Komplettfahrwerke)
- Sonderräder und Felgen
- Sportauspuffanlagen
- Sportlenkräder
- Anhängerkupplungen
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Teilegutachten vs. ABE: Was ist der Unterschied?
Beim Kauf von Tuning-Teilen stößt du meist auf zwei Arten von Dokumenten:
- ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis): Bei vielen Teilen mit ABE ist keine Abnahme erforderlich, sofern alle Auflagen in der ABE erfüllt sind und keine anderen Änderungen am Fahrzeug vorliegen, die sich gegenseitig beeinflussen (z.B. Sportlenkrad + Breitreifen). Wichtig: Lies die ABE genau durch! Oft ist trotzdem eine Anbauabnahme gefordert.
- Teilegutachten: Hier kommst du um eine Abnahme nicht herum. Ein Prüfingenieur muss den ordnungsgemäßen Anbau bestätigen. Ohne diese Bestätigung (die sogenannte "Anbaubescheinigung") erlischt die Betriebserlaubnis.
Pro-Tipp: Heb alle Gutachten und Bestätigungen immer gut auf oder lass die Änderungen direkt in deine Fahrzeugpapiere eintragen. Das spart Stress bei der nächsten Verkehrskontrolle.
Dein Partner für Tuning in Hannover: JET KFZ-Sachverständigenbüro
Wir teilen deine Begeisterung für Technik und Individualisierung. Aber wir wissen auch: Sicherheit geht vor. Als qualifizierte Prüfstelle in Hannover sind wir dein Ansprechpartner für alle Fragen rund um Änderungsabnahmen und Eintragungen.
Warum du zu uns kommen solltest?
- Expertise: Wir kennen uns mit den aktuellen Vorschriften bestens aus und wissen genau, was machbar ist.
- Schnelligkeit: Wir bieten dir zeitnahe Termine, damit du nicht lange auf den offiziellen Stempel warten musst.
- Beratung: Du planst einen Umbau und bist unsicher? Komm vorher vorbei oder nimm Kontakt auf. Wir beraten dich gerne, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.
Tuning soll Spaß machen – mit der richtigen Absicherung fährst du nicht nur schöner, sondern auch entspannter.
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