Klarheit in
jedem Detail.
Vom Unfallschaden bis zum Liebhaberfahrzeug: Wir liefern präzise, unabhängige Gutachten, die vor Gericht und Versicherungen Bestand haben.
Unsere Expertise für
Ihr Fahrzeug.
Wir decken das gesamte Spektrum der KFZ-Begutachtung ab. Fachlich fundiert, technisch auf dem neuesten Stand und immer verständlich erklärt.
Unfallgutachten
Ihr Recht nach einem unverschuldeten Unfall. Wir ermitteln Schadenshöhe, Wertminderung und Nutzungsausfall für die volle Entschädigung.
Wertgutachten
Objektive Wertermittlung für Klassiker, Wohnmobile oder Firmenwagen. Essenziell für Versicherungen und Verkauf.
Beweissicherung
Technische Mängelanalyse bei Aggregatschäden (Motor/Getriebe) oder Streitigkeiten nach dem Fahrzeugkauf.
Kostenvoranschlag
Die schnelle und kostengünstige Lösung bei kleineren Schäden (Bagatellschäden) unterhalb der Gutachten-Grenze.
Oldtimer-Gutachten
H-Kennzeichen Abnahmen und detaillierte Zustandsnoten für Ihre automobile Wertanlage.
Warum ein unabhängiger Experte entscheidend ist.
Im Schadensfall versuchen Versicherungen oft, das Schadenmanagement an sich zu reißen ("Schadensteuerung"). Dabei werden oft eigene Gutachter geschickt, deren Ziel es primär ist, die Kosten für die Versicherung gering zu halten.
Ihr Vorteil bei uns: Als freies Ingenieurbüro sind wir niemandem verpflichtet außer der technischen Wahrheit und Ihrem Recht. Wir garantieren, dass keine Schadensposition übersehen wird – von der Wertminderung bis zur korrekten Reparaturmethode.
Ein vollständiges Gutachten ist auch Ihre Sicherheit beim späteren Wiederverkauf ("Unfallwagen"). Verzichten Sie nicht auf Geld, das Ihnen zusteht.
Unser Qualitätsversprechen
Technische Tiefe
Wir schauen nicht nur oberflächlich hin. Demontage zur Schadenfeststellung gehört bei Bedarf dazu.
Rechtssicherheit
Unsere Gutachten erfüllen alle Anforderungen für die juristische Auseinandersetzung.
Volle Transparenz
Wir erklären Ihnen jeden Posten. Kein Fachchinesisch, sondern klare Fakten.
Häufige Fragen & Wissenswertes
Wann brauche ich ein Unfallgutachten?
Sobald ein Schaden die sogenannte Bagatellgrenze (ca. 750 € – 1.000 €) überschreitet, haben Sie als Geschädigter das Recht auf einen freien Sachverständigen. Bei kleineren Kratzern reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wir beraten Sie vorab kostenlos, welcher Weg der richtige ist.
Wer trägt die Kosten für den Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) muss die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten zu 100% übernehmen. Sie müssen nicht in Vorleistung treten – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Was ist eine Wertminderung?
Auch wenn ein Unfallwagen perfekt repariert wurde, bleibt er ein Unfallwagen und hat auf dem Markt einen geringeren Wert. Diese 'merkantile Wertminderung' wird von uns berechnet und steht Ihnen als Barauszahlung zu – ein Punkt, den Versicherungen gerne 'vergessen'.
Unterschied zwischen Kurzgutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag beziffert reine Reparaturkosten. Ein Kurzgutachten enthält zusätzlich Fotos und eine Beweissicherung, ist aber weniger umfangreich als ein Vollgutachten. Wir wählen für Sie das passende Format, damit Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben.




