Ihr Recht auf einen eigenen Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall
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Gutachten

Ihr Recht auf einen eigenen Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall

Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung kleinrechnen. Warum Sie bei einem Haftpflichtschaden immer einen freien Sachverständigen in Hannover wählen sollten.

Ein Unfall ist immer ein Schock. Gerade eben waren Sie noch entspannt auf den Straßen von Hannover unterwegs, und plötzlich kracht es. Doch sobald der erste Schreck verdaut ist, beginnt oft ein zweiter, unsichtbarer Kampf: Der Kampf um Ihr Recht und Ihr Geld.

Viele Unfallopfer machen in dieser Situation einen entscheidenden Fehler: Sie vertrauen auf das schnelle, freundliche Angebot der gegnerischen Versicherung. Doch Vorsicht – das kann Sie bares Geld kosten! Als Ihr unabhängiges KFZ-Sachverständigenbüro in Hannover klären wir Sie über Ihre Rechte auf.

Vorsicht vor dem "Schadensmanagement" der Versicherer

Kaum ist der Unfall gemeldet, klingelt oft schon das Telefon. Die Versicherung des Unfallverursachers ist dran. Die Stimmen sind freundlich, das Angebot klingt verlockend: "Wir kümmern uns um alles. Wir schicken unseren Gutachter vorbei, holen Ihr Auto ab und stellen Ihnen einen Mietwagen. Sie müssen nichts tun."

Was wie ein Rundum-Sorglos-Paket klingt, nennt sich Schadensmanagement. Doch lassen Sie sich nicht täuschen: Die gegnerische Versicherung ist ein wirtschaftlich orientiertes Unternehmen. Ihr Ziel ist es, die Kosten so gering wie möglich zu halten – auf Ihre Kosten!

Versicherungseigene Gutachter neigen dazu:

  • Reparaturwege zu wählen, die günstiger, aber nicht unbedingt werterhaltend sind.
  • Die Wertminderung zu "vergessen" oder kleinzurechnen.
  • Den Stundensatz freier Werkstätten statt markengebundener Fachwerkstätten anzusetzen.

Ihr gutes Recht: Freie Gutachterwahl

Der Gesetzgeber hat dieses Ungleichgewicht erkannt. Nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) gilt gemäß § 249 BGB der Grundsatz der Totalrestitution. Das bedeutet: Sie sollen so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert.

Daraus leitet sich Ihr wichtigstes Recht ab: Sie dürfen einen eigenen, unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.

Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren! Nur ein freier Sachverständiger arbeitet garantiert in Ihrem Interesse und ermittelt neutral den tatsächlichen Schaden.

Was Ihnen zusteht – Begriffslexikon für Geschädigte

Ein professionelles Unfallgutachten von uns sichert Ihnen Ansprüche, die Laien oft gar nicht kennen:

1. Merkantile Wertminderung

Auch wenn Ihr Auto perfekt repariert ist, gilt es nun als "Unfallwagen". Das mindert den Verkaufswert. Diese Differenz steht Ihnen als Barauszahlung zu! Versicherungen "übersehen" diesen Posten gerne. Wir ermitteln ihn exakt.

2. Nutzungsausfall

Für die Zeit, in der Ihr Auto in der Werkstatt steht oder nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Dauer – wir legen dies im Gutachten fest.

3. Wiederbeschaffungswert & Restwert

Bei einem Totalschaden ist entscheidend, wie viel Ihr Fahrzeug vor dem Unfall wert war (Wiederbeschaffungswert) und was das Wrack noch wert ist (Restwert). Hier tricksen Versicherungen oft mit Restwertbörsen. Wir ermitteln realistische Marktwerte.

Die Kostenfrage: Wer zahlt den Gutachter?

Das Beste zum Schluss: Die Kosten für einen freien KFZ-Sachverständigen gehören zum Schaden dazu. Das heißt: Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung unser Honorar zu 100% übernehmen.

Für Sie als Geschädigten ist unser Service in diesem Fall kostenneutral. Sie gehen kein Risiko ein, sondern sichern sich Waffengleichheit gegenüber dem Versicherungskonzern.

Hinweis: Bei sehr kleinen Schäden (Bagatellschäden unter ca. 750 €) zahlt die Versicherung oft kein volles Gutachten. In diesem Fall erstellen wir für Sie einen kostengünstigen Kostenvoranschlag, der ebenfalls erstattungsfähig ist. Wir beraten Sie dazu vorab fair und offen.

Fazit: Erst zum Experten, dann zur Versicherung

Lassen Sie sich das Heft des Handelns nicht aus der Hand nehmen. Ein unabhängiges Gutachten ist der sicherste Weg zu einer fairen Regulierung.

Wir sind in Hannover und Umgebung schnell für Sie vor Ort – auch am Wochenende. Wir nehmen den Schaden auf, erstellen das Gutachten und versenden es direkt an die gegnerische Versicherung und (falls gewünscht) an Ihren Verkehrsrechtsanwalt.

Unfall gehabt? Verschenken Sie kein Geld!

Rufen Sie uns direkt an, bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung sprechen. Wir prüfen Ihren Fall sofort und kostenlos im Erstgespräch.

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